Allgemeine Geschäftsbedingungen – Jetski-Potsdam.de
§1 Miete
Die Miete schließt die Haftpflichtversicherung ein, nicht jedoch den Kraftstoff.
Die Miete ist in bar oder per EC-Karte vor Ort bei Anmietung zu leisten. Mit Bezahlung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Nimmt der Mieter das Jetski (die Jetski’s) trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter Schadensersatz in Höhe von 50% des Mietpreises erheben.
§2 Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Jetski sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Alle Anweisungen vom Vermieter vor Mietbeginn sind zu beachten. Der Ölstand ist vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren.
Dem Mieter ist die Teilnahme an jeglichen Motorsport-Veranstaltungen untersagt. Eine gewerbsmäßige Nutzung oder geldliche Personenbeförderung, sowie das Weitervermieten ist untersagt. Fahrten ins Ausland sind ausdrücklichen verboten. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Wasserstraßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie im Besitz eines Sportbootführerscheins SEE oder BINNEN oder höher zu sein. Der Mieter haftet für alle Verwarnungsgelder, Bußgelder oder Strafen, inklusive der dadurch beim Vermieter entstandenen Kosten, die auf seiner Benutzung des Jetskis beruhen.
§3 Pflichten und Haftung des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Jetski in einem einwandfreien, gereinigten, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurden. Die zur Verfügung gestellte Schwimmweste muss bei jeder Fahrt getragen werden. Sollte ein Schaden an dem Jetski (oder den Jetski´s) während der Mietdauer entstehen, verschuldet oder unverschuldet, muss der Vermieter unverzüglich unter 01732187946 kontaktiert werden. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Vermieter garantiert die Abnahme des Sportgerätes durch das Wasserschifffahrtsamt und die Gültigkeit aller an Bord befindlichen Ausrüstungsgegenstände.
§4 Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Jetski entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Schuld trifft. Bei unverhältnismäßig hohem Impeller verschleiß aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. „auf den Strand fahren“, Mindestwassertiefe 1 Meter ist einzuhalten) ist der Mieter schadensersatzpflichtig.
Bei Schäden am Jetski haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gemäß Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, technische und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr in Höhe von 250€ zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
§5 Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Bei jedem Schadenseintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, zuerst den Vermieter (ggf. die Polizei) unverzüglich zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen.
Bei jedem Unfall ist unverzüglich der Vermieter und ggf. die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann (siehe Unfallbericht).
Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.
§6 Versicherungsschutz
Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter sich hinsichtlich auftretender eigener persönlicher Schäden während der Mietdauer selbst versichern lassen muss.
Der Mieter erklärt bezüglich etwaig auftretender eigener persönlicher Schäden während der Mietdauer, den Vermieter von der Haftung freizustellen und verzichtet hiermit auf Ansprüche gegen den Vermieter, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auch in folgenden Fällen für Schäden haftet, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe:
- die Vertragspflichten gem. Ziff. 4 bei Unfällen schuldhaft nicht beachtet,
- sich unerlaubt vom Unfallort entfernt,
- Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt,
- die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.
§ 6.1. Haftpflichtversicherung
Im Mietpreis enthalten ist eine Haftpflichtversicherung ohne Eigenleistung im Schadensfall. Die Deckungssumme beträgt 2.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, 100.000,00 Euro für Vermögensschäden und 100.000,00 Euro für Mietsachschäden. Die Gesamtleistung für Personenschäden ist je Person mit 1.000.000,00 Euro begrenzt. Der Geltungsbereich ist begrenzt.
§7. Jetskirückgabe
Der Jetski ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an den Vermieter zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten in Höhe von 49€ zu zahlen.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 15 Minuten überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Stunde zu zahlen. Bei einer weiteren Überschreitung von mehr als einer Stunde verpflichtet sich der Mieter eine Tagesmiete als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist der Mietjetski sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
§8 Persönliche Daten
Der Mieter ist mit dem speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Jetskis oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen und an Inkassounternehmen weitergeben werden.
§9 Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.